Baustelle Energieeffizienz

So verbesserst Du die Energieffizienzklasse Deines Hauses

Im eigenen Haus auf LEDs setzen, eine energieeffiziente Waschmaschine kaufen und Stand-by-Modi bei den Elektrogeräten vermeiden, um Strom zu sparen – das spart Energie, keine Frage. Aber reicht das?

010 Textblock

Was das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für dich bedeutet.

Seit 2024 in Kraft

Die weitaus größere Energiekosten-Ersparnis erzielen Immobilieneigentümer mit einer verbesserten Energieeffizienzklasse ihres Hauses.
Dann nämlich brauchst du für das Haus weniger Energie zur Wärmeversorgung und die macht 70 – 80 % des Energiebedarfs eines Haushalts aus. Wer also Energie und CO₂-Emissionen sparen will, muss die Energieeffizienz seines Zuhauses verbessern. Alleine der Einbau einer neuen Heizung kann die Klasse um 3-4 Stufen verbessern.

Seit 2024 in Kraft: Was das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für dich bedeutet.

Das rechtliche Instrument zur CO₂-Reduzierung im Gebäudesektor ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Zum Jahresbeginn 2024 gab es eine Novelle des GEG, die das Heizen mit erneuerbaren Energieträgern voranbringen soll (auch wenn es zunächst nur für Neubauten in Neubaugebiete gilt). Hintergrund ist, dass der Gebäude- bzw. Wärmesektor beim Klimaschutz noch hinterherhinkt.

Dazu trägt das am 1. Januar 2024 neu in Kraft getretene GEG – meist auch vereinfacht „Heizungsgesetz“ genannt – bei wonach in Neubauten installierte Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt das aber frühestens ab 2026. Das GEG ist im September 2023 vom Bundestag beschlossen worden.

Wichtig: Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Bestandsgebäuden in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren. Im Falle eines Defekts dürfen alte Heizungen repariert und müssen erstmal nicht durch eine neue Heizung ersetzt werden. Wer seine alte Heizung jedoch freiwillig früher austauscht, bekommt über die KfW Fördergelder wie den Geschwindigkeitsbonus.

In Summe lassen sich die Boni auf einen Zuschuss bis zu maximal 70 % kombinieren.

E015 Textboxen

Bis zu 70 % Förderung: Die wichtigsten Punkte der neuen Heizungsförderung

  • Es gibt eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.
  • Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus (5 %).
  • Ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • Daneben gibt’s einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten. Ab dem Jahr 2029 soll dieser „Speed-Bonus“ um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt der „Speed-Bonus“ dann ganz.
  • Die Boni für den Heizungstausch sind kumulierbar, aber nur bis zu einem Höchstfördersatz von maximal 70 % der Kosten.

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau & Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stand: 18. Januar 2024

Jetzt Starten

Starte jetzt in eine energieeffiziente Zukunft: Buche deinen Beratungstermin bei der Energieagentur und entdecke, wie du Energie und Kosten sparen kannst!

Termin vereinbaren

Heizungsrechner

Finde selbst heraus, ob sich der Umstieg für Dich rentiert?

Zum Heizungsrechner

Photovoltaikrechner

Finde jetzt schnell und einfach heraus, ob sich eine PV-Anlage für dich lohnt!

Zum Photovoltaikrechner